Seit Juni gilt das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das die Ampel bereits im Koalitionsvertrag angekündigt hat. Es bringt einige Erleichterungen: Menschen, die ihren Lebensunterhalt verdienen und die Sprache gut sprechen, können schon nach fünf statt acht Jahren einen deutschen Pass beantragen. Sie müssen dazu nicht mehr ihre alte Staatsangehörigkeit aufgeben.
Zugleich hat die Bundesregierung die Anforderungen verschärft, vor allem, was das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung angeht. „Hier gilt: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus“, schreibt das Bundesinnenministerium auf seiner Seite. Solche Handlungen seien mit Artikel 1 des Grundgesetzes unvereinbar: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Unvereinbar mit Bekenntnis zur Verfassung
Doch wie sollen Ausländerbehörden, die für die Einbürgerung zuständig sind, das in Zukunft überprüfen? Das Bundesinnenministerium hat dazu eine Hilfestellung erstellt. Sie ist inzwischen auf der Transparenzplattform FragDenStaat öffentlich.
In dem Dokument, über das NDR Panorama zuerst berichtete, steht auch eine Liste von Handlungen, die Anhaltspunkte dafür liefern, dass die besondere historische Verantwortung Deutschlands für den Schutz jüdischen Lebens nicht aufrichtig bejaht wird. Genannt wird hier neben der Leugnung des Holocausts auch die Aussage „From The River to the Sea“, gegebenenfalls mit dem Zusatz „Palestine will be free“. Die Aussage könnte unvereinbar sein mit einem Bekenntnis zur deutschen Verfassung, steht in dem Dokument – und damit der Einbürgerung entgegenstehen.
„From The River to the Sea“ ist eine pro-palästinensische Parole, die im Kontext des Israel-Palästina-Konflikts entstanden ist. Gemeint ist das Gebiet zwischen dem Fluss Jordan und dem Mittelmeer, das heutige Staatsgebiet von Israel und den palästinensischen Gebieten.
Verboten oder nicht?
Um die Parole tobt seit dem Terrorangriff der Hamas im Oktober 2023 ein politischer Streit. Das Bundesinnenministerium hatte sowohl Hamas als auch Parole Anfang November per Verfügung verboten. Der Ausspruch sei der Hamas zuzuordnen. Wer ihn verwende, nutze automatisch das Kennzeichen einer Terrororganisation. Seitdem setzen Behörden die Parole ein, um Demonstrationen zu verbieten oder Hausdurchsuchungen bei palästina-solidarischen Aktivist:innen anzuordnen.
Andere berufen sich darauf, dass die Bedeutung nicht eindeutig sei. Handelt es sich um einen Aufruf zur Vernichtung Israels? Oder ist mit dem Slogan das Recht der Palästinenser:innen auf ein Leben in Würde und Freiheit gemeint, im Gazastreifen, dem besetzten Westjordanland und Ost-Jerusalem?
Auch von Gerichten wird die Auslegung des BMI sehr unterschiedlich beurteilt. Ende Mai urteilte das Landgericht Mannheim: Die Parole sei kein Kennzeichen der Hamas. Sie habe eine komplexe Geschichte und liefere keinen Hinweis, auf welche Weise das historische Palästina befreit werden solle. Die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Kurz darauf entschied ein Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg anders und nannte die Parole Kennzeichen der Hamas und der verbotenen Organisation Samidoun. Die Rechtslage bleibt damit weiter unklar.
„Unmittelbar kommentierender Zusammenhang“
In Deutschland sind die Länder für Einbürgerungen zuständig. Die Verfahren werden von den Ausländerbehörden in der jeweiligen Region durchgeführt. Die Anwendungshinweise aus dem BMI dienen dabei als Leitfaden und sollen sicherstellen, dass die Verfahren bundesweit einheitlich durchgeführt werden. Sie sind aber nicht rechtlich bindend.
Auf die Frage, ob die Parole vor dem Hintergrund der Gerichtsurteile zur Grundlage dafür werden kann, eine Einbürgerung zu verweigern, antwortete ein Sprecher des BMI, der Zusammenhang sei entscheidend.
Aussagen wie „From the River to the Sea“ könnten für die Einbürgerung relevant sein, „soweit sie in Zusammenhang stehen mit einem ausdrücklichen Aufruf zu gewaltsamen Handlungen gegen den Staat Israel, insbesondere bei Forderungen nach einer Auslöschung Israels beziehungsweise der Errichtung eines rein palästinensischen Staates auf dem heutigen Gebiet des Staates Israel.“ Dies könne angenommen werden bei einem konkreten Bezug zu Hamas oder einem „unmittelbar kommentierendem Zusammenhang mit dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023“.
Wird eine solche Aussage bekannt, sollte die Ausländerbehörde in einem Gespräch klären, ob dahinter eine antisemitische Einstellung besteht, so die Empfehlung aus dem Ministerium. Danach soll die Behörde in einer Gesamtschau aller Aussagen der Person und Begleitumstände bewerten, ob das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung glaubhaft sei.
In den Anwendungshinweisen des BMI wird erläutert, was in diesem Zusammenhang bereits als „Handlung“ zu werten ist. „‚Handlungen‘ sind jedes beherrschbare menschliche Verhalten, einschließlich mündlicher oder schriftlicher Äußerungen, in Deutsch oder in anderen Sprachen“, heißt es dort, „auch im öffentlich sichtbaren Teil sozialer Netzwerke.“ Als Beispiele listet das Dokument „Nutzung der Kommentarfunktion, der Funktion ‚Gefällt mir‘ (‚Like‘), der Nutzung eines Profilbildes, des Einstellens (‚Posten‘) oder des Verbreitens beziehungsweise Teilens von Beiträgen, die aus Sicht des objektiven Empfängerhorizonts antisemitischen, rassistischen und sonstig menschenverachtenden Inhalt haben.“
Auch Ausweisung nach Kommentaren möglich
Die Weisung bedeute noch nicht, dass eine Einbürgerung tatsächlich scheitert, sagt der auf Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwalt Matthias Lehnert: „Ein Verwaltungsgericht kann überprüfen, ob die Ablehnung einer Einbürgerung wegen der Parole rechtmäßig ist oder nicht.“ Problematisch sei eine solche Vorgabe in jedem Fall, weil sie tiefgreifend die Meinungsfreiheit tangiert.
Ende Juni hatte die Bundesregierung bereits auf Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) einen Gesetzentwurf beschlossen, der Ausweisungen vereinfachen soll. Auch hier ging es um Äußerungen und Handlungen auf Sozialen Medien. In Zukunft soll demnach schon ein Kommentar oder ein Like im Netz als „Verbreitung von Inhalten“ gewertet werden und ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen.
Fachleute wiesen anschließend darauf hin, dass die geplante Verschärfung eher symbolischer Natur sei. Ausländerbehörden könnten Personen schon heute wegen ihrer Aktivitäten in den Sozialen Medien ausweisen, etwa wenn diesen vorgeworfen wird, Terror zu billigen.
Hallo Freunde, wenn die Semantik des Spruches Auslegungssache ist, dann ist ja die Feststellung, daß es bei der Parole sich um eine pro-palästinensische handele (Absatz 5), eine gewagte These. Denn tatsächlich impliziert diese ja den Wunsch, Israel zu vernichten. Wie das praktisch aussehen kann, haben die Pogrome vor knapp einem Jahr gezeigt. In der Konsequenz ließe sich das also klar als antisemitische Parole qualifizieren.
Naja, : https://en.wikipedia.org/wiki/From_the_river_to_the_sea
Hier gibt es historisch gesehen eine Verwendung im Sinne einer Einstaatenlösung, bzw. ohne Trennung durch Staaten und Völker betrachtet (also Israels Existenz einschließend, nicht ausschließend). Ursprünglich aber von hardcore Zionismus bis Umdeutung in Anti-Israel (hier der Stein des Anstoßes).
In spezifischen Varianten pro-palestinensicher Nutzung gibt es die Verbindung zu Idelogien und Ansprüchen, die Israels Vernichtung konkret propagiert haben, und z.T. wohl immer noch tun. Auch steht es mal direkt als Slogan für den Wipe-out.
Wer sich also dieser Parole bedient, sollte sich Klarheit darüber schaffen, warum konkret. Eventuell ist eine Art von Einstaatenkonzept sogar realistischer als ein Zweistaatenkonzept, wobei sich aus meiner Sicht bei beiden keine Lösung ergibt, da für beide Konzepte bzw. Aussichten, jew. zunächst der Konflikt gelöst werden muss, als Vorbedingung. Ja, vielleicht kann man Anteile in good faith umwandeln, aber der Kern muss klar sein. Ich sehe auch nicht, wie externe Mächte wie Iran oder Qatar mit Hamas oder Hisbollah dort bei vertreten sein können – im Verlaufe zwar irgendwie denkbar, denn die Abgründe der Politik sind tief, aber beim Endkonstrukt sehe ich da kein Land. Das zeigt auch das Dilemma, denn es formulieren alle so, als müssen die Kräfte vor Ort klären, ob man gerade mal lustig genug für eine Lösung ist, was allerdings der propagierten Ideologie da schon z.T. sehr konkret widerspricht, und übersieht, dass es eine prototypische Aufgabe der UN wäre, neutrales Militär als Schutzmacht einzubringen, sowie die Polizei auch, welche dann im Verlauf mit „Locals“ angedickt wird.
Wo waren wir noch gerade? Ach ja, Musik… Musik, Musik!
In diesem Land darf man also als selbstausgewiesene Antisemit:in und Faschist:in Polizist:in werden, Beamte:r, Mitarbeiter:in in der Ausländerbehörde arbeiten, Minister:in und Ministerpräsident:in, Parlamentarier:in – aber nicht eingebürgert werden, wenn man Parolen nachplappert deren Inhalt noch nicht einmal eindeutig geklärt scheint?
Ich kann jede:r Palästinenser:in, jede:n Libanes:in derzeit verstehen, wenn sie vor tiefster Abscheu vor den Handlungen der faschistischen Israelischen Regierung die Fassung verliert. Ich empfinde es vielleicht ähnlich. Warum bürgert man die menschenverachtenden, neoliberalen Nazis und deren Wegbereiter:innen nicht vorher aus und erklärt sie für vogelfrei, bevor man überhaupt darüber nachdenkt Menschen, die in Not sind, humane Hilfe und Schutz zu verweigern, weil sie eventuell aus nachvollziehbaren Anlässen etwas geäußert haben könnten, was unsere Nazis mit großer Bestimmtheit und voll tiefster Menschenverachtung tagtäglich auf die Straße rotzen.
> Warum bürgert man die menschenverachtenden, neoliberalen Nazis und deren Wegbereiter:innen nicht vorher aus und erklärt sie für vogelfrei,
Weil dies gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt, also sowohl gegen Menschenrechte, Rechtsordnung und gesellschaftliche Werte.
Wer so extremistisch(!) argumentiert ist selbst eine Gefahr für unsere freiheitliche Gesellschaft. Vogelfrei bedeutet nicht nur keinerlei Rechte mehr zu besitzen, sondern beinhaltet auch das Zulassen bzw. die Aufforderung zum Töten der „Vogelfreien“.
Im politischen Kontext ist „vogelfrei“ kein harmloses Wörtchen, sondern eine existentielle Bedrohung, die jeglichen zivilisatorischen Boden verlässt.
Wer als Aufrechter gegen Nazis kämpft, der schreibt so etwas nicht!
> Wer als Aufrechter gegen Nazis kämpft, der schreibt so etwas nicht!
Ich verstehe in dem Zusammenhang den Begriff aufrecht nicht. Sei es drum.
Es gibt ausreichend historischen Kontext zu „vogelfrei“ und warum diese Form eines Ausschlusses aus einer Gesellschaft durchaus eine vernünftige und humanistische Option bietet. Vogelfrei-Erklärung ist keine Aufforderung zur Beendung des Lebens eines Dritten. Es stellt nur alle anderen Menschen frei von Strafe wenn sie einen Menschen vollständig von der Unterstützung durch die Gesellschaft und ihre Vertreterinnen freistellt. Es gibt ausreichend Kontext zu der Überlegung warum diese Methode weit mehr humanistischen Idealen entsprechen kann als eine Todesstrafe oder elende Freiheitsberaubung.
Faschisten sollten in einer demokratischen Gesellschaft keine Rechte und Optionen haben ihre Menschenverachtung und Gewalt mit Unterstützung der Gesellschaft oder auch nur ihre Duldung auszuüben. Es war der große Fehler der Nachkriegsgesellschaften, dass sie weiterhin Faschisten, Faschismus und rechten Konservatismus geduldet haben. Die deutsche Gesellschaft hat sich im innersten nie vom konservativen Chauvinismus und Revanchismus des Kaiserreichs aus dem der Faschismus erwachsen ist getrennt ob nun in der BRD oder der DDR. Die Folgen sehen wir fast bruchlos in der Entwicklung bis heute.
Soll das denn wirklich für immer so weiter gehen oder können wir als Gesellschaft nicht darüber ein kommen dass damit ein- und für alle mal Schluss sein muss und wird? Faschismus und das Bereiten seines Bettes müssen wir als übelstes Verbrechen benennen und aus unserer Mitte ausschließen. Wer das nicht tut ist kein Demokrat. Das das betreiben faschistische Ideale ein absolute Grenze sein muss, die nie mehr übertretbar ist, dass muss sich in die Gene jeder Gesellschaft einschreiben. Demokratie ist doch nicht zuschauen wie sich wieder Parteien etablieren dürfen, die sich weltweit auf die schlimmsten aller Massenmörder berufen.
Ich teile ihre Gesellschaftskritik weitgehend, aber wie steht es um ihre Handlungsanweisungen: „Warum bürgert man … nicht vorher aus und erklärt sie für vogelfrei?“
Das „warum nicht“ wurde, wie ich finde, schon hinreichend erklärt. Sie versuchen darauf „vogelfrei“ weiterhin zu rechtfertigen, mit Hinweis auf „ausreichend historischen Kontext“ und als „vernünftige und humanistische Option“. Sie wollen die Interpretation von „vogelfrei“ als „zum Abschuss freigegeben“ nicht gelten lassen. Wie aber wird „vogelfrei“ von jenen verstanden, die sich um historischen Kontext und humanistisches Verständnis wenig kümmern?
Nehmen wir mal ihre Idee als Gedankenexperiment unter Realbedingungen „ernst“:
Es wären unter 83 Millionen Einwohnern jene zu identifizieren, die nach ihrer Beschreibung „menschenverachtenden, neoliberalen Nazis und deren Wegbereiter:innen“ sind. Keine Frage, ein dunkler Teil der Gesellschaft, aber mit welchen Methoden? Gibt es dafür rechtsstaatliche Instrumente, oder haben wir bei Anwendung den Rechtsstaat dann schon hinter uns gelassen?
Wäre der nächste Schritt die Verpflichtung zum Tragen eines Vogelfrei-Symbols in der Öffentlichkeit, damit niemand die Gekennzeichneten unterstützt?
Wo werden die Vogelfreien von wem zusammen getrieben, und in welche Lager werden sie verbracht bis zum Tag der „Ausbürgerung“?
Wohin sollen die Vogelfreien ausgebürgert werden, wer wird sie aufnehmen? Wenn die Ausbürgerung nicht gelingt, kommt dann die Endlösung?
Ich vermag mir keine humanistische Variante vorzustellen, die das rechtfertigen könnte. Falls Sie als Oberbefehlshaber der Operation „Vogelfrei“ in die Geschichte eingehen wollten: Meine Verachtung und erbitterte Gegnerschaft wäre ihnen gewiss. Wenn Sie mit den Methoden des Faschismus den Faschismus austreiben wollten, dann machen sie sich damit selbst zum Faschisten.
Naja, wo man sieben will, wird gesiebt. Schriftbild, Rechtschreibung, gepflegtes Äußeres („Wo ist die Krawatte??“), Erwähnung des großen Vorsitzen mit Danksagung, etc.p.p. Unis sind da nicht besser. Zudem kann man als Polizist nicht alles irgendwie machen, weil das dann gefunden wird. D.h. man muss sich zumindest innerhalb eines gewissen Rahmens bewegen, sonst kann Ausbildung oder Karriere durchaus abknicken. Und nichts anderes würde man also von Flüchtlingen verlangen, sich also in einem gewissen Rahmen bewegen. Nicht mit der Masse marschieren, nicht Leuten irgendwas nachplappern, Innehalten und Nachdenken, usw. usf. – ganz einfache Sachen, die wir sowieso auch geselllschaftlich hätten umsetzen sollen.
Dann Fachkräftenangel gegenüber Überfluss. Ich würde die Leute stattdessen rauspicken, ihnen eine freundliche, aber klare und bestimmte Erklärung vorhalten, und einen Intelligenztest machen. Wer intelligent ist oder irgendwas lustiges kann, hat einen mehr frei. Die anderen fliegen beim nächsten mal.
Wenn ich lese, dass abgelehnte Asylbewerber nur noch das Handtuch bezahlt kriegen, dann frage ich mich natürlich, welche Kosten auf der Terrorseite dann wiederum entstehen. Hier geht es nicht um Erpressung durch Flüchtlinge, sondern um Demographie, Bildung und Prozesse. Wir trauen uns nicht, ein Internierungslager für Abzuschiebende zu bauen, hätten aber gerne kein Geld und keinen Terror. Ob das funktionieren kann? Vielleicht müssen wir demnächst sowieso alle Russen einsperrn, da könnte man doch…, nicht?
Die westliche Welt sollte mal viel kämpferischer moderne werte wie Laizismus und Säkularismus einfordern. Zumal der Politische Islam ja sehr reaktionär ist und als teil der globalen Rechten angesehen werden muss. Ob jetzt jemand die NSDAP oder die HAMAS verherrlicht kommt doch am Ende irgendwie aufs selbe raus, sowas braucht es in einer Demokratie nicht.
Die Globale woke Linke hat hier ja klar versagt, Islamisten viel zu lange umhegt und gefplegt anstatt diese zu kritisieren. U.a deshalb konnte Le Pen, AfD und co die Islamkritik so für sich monopolisieren und davon profitieren. Wann kommt endlich das umdenken da alle reaktionär autoritären Strömungen antifaschistisch zu bekämpfen ? Ja, das müsste neben der AfD auch den politischen Islam mit umfassen. Antisemitismus und Queerfeindlichkeit haben Nazis und Islamisten ja schließlich gemeinsam.
Für echte fortschrittliche Werte damit wieder die Freiheit und Würde des einzelnen Menschen im Mittelpunkt steht.
Gut beobachtet.
Dazu zählt aber auch die katholische Kirche, die dem politischen Islam in Queerfeindlichkeit und Misogynie in nichts nachsteht. Das und ihre systemimmanente Pädophilie wird dazu noch mit hunderten Millionen Euro Steuergeldern gefördert.¹ Mit einem säkularen Staatswesen lässt sich das nicht vereinbaren.
¹ Das bezieht sich NICHT auf das Eintreiben der Kirchensteuer. Gemeint sind die sog. Staatsleistungen als “Entschädigungszahlungen” an die deutschen Kirchen (https://de.m.wikipedia.org/wiki/Staatsleistungen).
„Palästina Parole“ ist eine Untertreibung. Denn es ist eine Parole der Hamas die die Vertreibung und vernichtung allen jüdischen Lebens im nahen Osten meint.
Daran ist nix besser als wenn Nazis fordern würden den Holocaust zu wiederholen. Wird Zeit das man den Islamistischen Extremismus endlich ernst nimmt statt ihn klein zu reden !